WEN WÜRDEST DU AN MEINER STELLE WÄHLEN?

  • Die Europa-Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Die etwa 448 Millionen EU-Bürger*innen aus den 27 EU-Staaten dürfen dann die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs) wählen. Insgesamt werden 720 Abgeordnete gewählt. Weil Deutschland das Land mit den meisten Einwohner*innen ist, stellt es 96 Abgeordnete.

  • Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt. Weil 2019 das letzte Mal gewählt wurde, ist es dieses Jahr wieder so weit und viele Millionen Menschen in der ganzen Europäischen Union können zwischen dem 06. und dem 09. Juni ihre Stimme abgeben. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 09. Juni statt.

  • Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind die einzigen auf europäischer Ebene. Die Europa-Wahl ist also das Hauptinstrument, mit dem EU-Bürger*innen direkten Einfluss auf europäische Politik ausüben können.

    Die europäische Gesetzgebung hat großen Einfluss auf die nationalen Regelungen in den Mitgliedstaaten.

    Außerdem wählt das Europäische Parlament, auf Vorschlag des Europäischen Rates, auch den*die Kommissionspräsident*in. Diese*r hat sehr weitreichende Befugnisse, da die Kommission das alleinige Initiativrecht für Gesetzesvorschläge hat. Das bedeutet, alle Gesetzesänderungen müssen zunächst von der Kommission vorgeschlagen werden. Falls also das Europäische Parlament mit vielen tierfreundlichen Abgeordneten besetzt ist, ist es deutlich wahrscheinlicher, dass auch die Kommission von Politiker*innen geführt wird, die den Tierschutz ernst nehmen und dafür einstehen, Tieren in Europa eine bessere Zukunft zu bieten.

  • Tiere haben kein Wahlrecht. Deshalb ist es wichtig, dass Wähler*innen und Abgeordnete die Interessen von Tieren neben den menschlichen Prioritäten ebenfalls bedenken. Die EU kann durch verschiedene Instrumente das tägliche Leben von Tieren in allen Mitgliedstaaten verbessern. Deswegen ist es dringend notwendig Politiker*innen in das Parlament zu wählen, die diese Ziele tatsächlich verfolgen und für Tiere einstehen.

    Veränderungen auf EU-Ebene brauchen zwar oft lang, aber wenn sie einmal da sind, betreffen sie Millionen von Tieren auf einmal: Durch EU-Gesetzgebung ist es nämlich möglich, dass strengere Gesetze auch in Staaten umgesetzt werden müssen, die aktuell noch niedrige Ansprüche in Bezug auf Tierschutz haben. So kann verhindert werden, dass Unternehmen ins EU-Ausland abwandern und dort tierfeindlich handeln.

    Bisher konnten schon einige Vorschriften auf EU-Ebene verabschiedet werden, die das Leben von sogenannten Nutz-, Haus- und Wildtieren in der EU verbesserten. Aber noch immer ist sehr viel zu tun! Für Tiere wird diese Wahl eine ganz entscheidende: Wir sehen, wie die vielfältigen Krisen immer wieder vorgeschoben werden, um Tiere hintenanzustellen. Erst im letzten Jahr verschleppte die EU-Kommission zahlreiche Versprechen für die Tiere auf unbestimmte Zeit. Beispielsweise ein EU-weites Verbot der Käfighaltung in der Landwirtschaft, der Verstümmelung von Tieren oder des Tötens von männlichen Eintagsküken in der Eierindustrie zu verbieten. All diese wichtigen Änderungen müssen immer wieder innerhalb der EU Institutionen thematisiert werden, damit sie endlich umgesetzt werden, um den Tieren Europas ein besseres Leben zu ermöglichen.

  • Zwischen dem 06. und dem 09. Juni geben die Bürger*innen in ganz Europa ihre Stimme ab. Jedem Land steht dann eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten zu. Im Wahlkampf treten die Parteien meist in ihren europäischen Fraktionen an. Das bedeutet beispielsweise alle Sozialdemokratischen Parteien aus den Mitgliedstaaten einigen sich auf eine*n gemeinsame*n Kandidat*in. Nach der Wahl versuchen die Parteien durch Bündnisse ihr Spitzenpersonal als Kommissionspräsident*in einzusetzen. Entsprechend ihres Wahlergebnisses innerhalb eines Landes werden die Mandate auf die Parteien desselben Landes verteilt. Die so entsandten Politiker*innen haben dann für fünf Jahre eine Position als Mitglied des Europäischen Parlaments inne und können in der Politik der EU mitwirken.

  • Ein Beispiel eines Wahlzettels auf dem Jahr 2019 zur letzten Europawahl in Baden-Württemberg kannst du dir hier ansehen. Dabei hat jede*r Wähler*in exakt eine Stimme, die einer Partei zugeschrieben wird. Bei der Auswertung des Wahlergebnisses werden alle Stimmen der Parteien zusammengerechnet und ihr Anteil an den abgegebenen Stimmen ermittelt. Die Parteien entsenden dann Europaabgeordnete entsprechend ihres Wahlergebnisses. Wenn einer Partei beispielsweise 10 Sitze zustehen, werden diese von oben nach unten besetzt. Das bedeutet, nur die ersten 10 Personen auf der Wahlliste der Partei erhalten einen Sitz im Parlament, während der*die 11. Kandidat*in kein Mandat bekommt.

    Die meisten Parteien treten mit einer Liste in der gesamten Bundesrepublik an. Die CDU tritt traditionell mit einer sogenannten Landesliste an. Das bedeutet, dass die Liste der Kandidierenden für diese Partei sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.

  • In Deutschland dürfen bei der Wahl alle Personen ihre Stimme abgeben, die

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden,

    • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen,

    • in Deutschland wohnhaft sind und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und

    • im Wählerverzeichnis eingetragen sind (jede Person, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 41 Tagen in einer Gemeinde hat, wird in dieser auch automatisch vom Amt in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für wahlberechtigte Bürger*innen im Ausland oder für Personen, die kurzfristig ihren Wohnsitz gewechselt haben, gelten abweichende Regelungen.)

  • Teilnehmen kann jede Person, die ins Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist. Für wen das möglich ist, ist unter “Wer darf wählen?” aufgeführt. Ist eine Person im Wählerverzeichnis eingetragen, darf sie bis 18 Uhr am Wahltag ihre Stimme in einem der Wahlräume abgeben oder vorab schon per Briefwahl abstimmen. Online oder durch eine bevollmächtigte Person ist es nicht möglich zu wählen. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist, ist der erhaltenen Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Falls der zugeteilte Wahlraum nicht barrierefrei ist, ist es möglich, einen anderen Wahlraum zu beantragen.

    Grundsätzlich genügt die Wahlbenachrichtigung als Nachweis darüber aus, dass eine Person tatsächlich in dem jeweiligen Wahllokal wahlberechtigt ist. Da auf Verlangen auch ein Ausweisdokument gefordert werden kann, ist dennoch dringend empfehlenswert, einen Reisepass oder Personalausweis mitzubringen.

  • Grundsätzlich hat jede Partei, die bis zum 83. Tag vor der Wahl eine Bundesliste bzw. mehrere Landeslisten vorlegt und die nötige Anzahl an Unterstützenden hat, die Möglichkeit, zur Wahl anzutreten. Da es bei den Europawahlen, anders als bei Bundestagswahlen, keine 5%-Hürde gibt, ziehen immer wieder auch kleinere Parteien in das Europäische Parlament ein.

    Aktuell sind im Parlament vertreten:

    • CDU/CSU (mit 29 Abgeordneten)

    • Bündnis 90 / Die Grünen (mit 21 Abgeordneten)

    • SPD (mit 16 Abgeordneten)

    • AfD (mit 9 Abgeordneten)

    • Die Linke (mit 5 Abgeordneten)

    • FDP (mit 5 Abgeordneten)

    • Freie Wähler (mit 2 Abgeordneten)

    • Familien-Partei Deutschlands (mit 1 Abgeordnetem)

    • Volt (mit 1 Abgeordnetem)

    • Piratenpartei (mit 1 Abgeordnetem)

    • ÖDP (mit 1 Abgeordneten)

    • Bündnis Deutschland (mit 1 Abgeordnetem)

    • Die Partei (mit 1 Abgeordnetem)

    • sowie 2 parteilose Abgeordnete

    Die Abgeordneten der Parteien schließen sich dann mit Vertreter*innen anderer Parteien aus ganz Europa, die sich politisch ähnlich positionieren, zu Fraktionen zusammen.

    Weiter Parteien, die zur Wahl antreten sind:

    • Tierschutzpartei

    • MERA25

    • Heimat

    • TIERSCHUTZ hier!

    • Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung

    • BIG (Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit)

    • Bündnis C (Bündnis C – Christen für Deutschland)

    • PdH (Partei der Humanisten)

    • Menschliche Welt

    • DKP (Deutsche Kommunistische Partei)

    • MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands)

    • SGP (Sozialistische Gleichheitspartei)

    • ABG (Aktion Bürger für Gerechtigkeit)

    • dieBasis (Basisdemokratische Partei Deutschlands)

    • BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

    • DAVA (Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch)

    • Klimaliste

    • Letzte Generation (Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation)

    • PDV (Partei der Vernunft)

    • PdF (Partei des Fortschritts)

    • V-Partei³

  • Kleinstparteien

    In Bezug auf die Abstimmungen können wir leider nur die Parteien bewerten, die auch im aktuellen Parlament vertreten waren und somit überhaupt an der jeweiligen Abstimmung beteiligt waren. Wir möchten darauf hinweisen, dass insbesondere die Tierschutzpartei, TIERSCHUTZ hier! und V-Partei³ sich besonders stark für Tiere einsetzen. Diese Parteien waren allerdings nicht mit Abgeordneten im Parlament vertreten.

    Aus Gründen einer einfachen, zugänglichen Darstellung auf unserer Website, haben wir zudem darauf verzichtet, Abgeordnete der Parteien, die mit weniger als 5 Abgeordneten im Parlament vertreten waren, mit in die Bewertung aufzunehmen. Im Parlament waren neben den von uns bewerteten Parteien vertreten: Volt (1 MEP), Piraten (1 MEP), Freie Wähler (1 MEP), ÖDP (1 MEP), Die Partei (1 MEP) sowie zwei parteilose MEPs. Insbesondere die Abgeordnete Manuela Ripa bei der ÖDP setzt sich allerdings sehr stark für Tierschutz ein.

    Rechtspopulismus und Verfassungsfeindlichkeit

    Aktivitäten von Politiker*innen rechtspopulistischer, antidemokratischer und verfassungsfeindlicher Parteien, sind nicht auf “Tiere wählen” zu finden. Die Kampagne soll demokratischer Teilhabe und Transparenz dienen und damit die Demokratie direkt fördern. Antidemokratische Parteien, auch wenn sie demokratisch gewählt sind, laufen damit grundlegend dem Zweck der Kampagne “Tiere wählen” zuwider. Zudem wird gerade durch rechtspopulistische Parteien der Tierschutz häufig nur als Instrument genutzt, um menschenfeindliche Positionen zu verbreiten und Wähler*innen einzufangen. Wir wollen diesen Positionen nicht als Plattform für deren Weiterverbreitung dienen. Wir verweisen für eine dezidierte Handlungsempfehlung zum Umgang mit rechtspopulistischen bis rechtsextremen Parteien auf die Amadeu Antonio Stiftung.

  • Unser E-Mail Tool wird uns zur Verfügung gestellt von Activoice und der französischen Tierrechtsorganisation L214. Es ermöglicht dir, mit wenigen Klicks eine individuell erstellte E-Mail an die Abgeordneten zu senden. Du musst selbst nichts verfassen. Aber natürlich kannst du die für dich durch KI erstellte E-Mail noch anpassen und überprüfen. Du musst die Partei auswählen, deinen Namen eingeben und schon erstellt die KI dir eine E-Mail. Im letzten Schritt wählst du dein Mail-Programm aus und schon kannst du die E-Mail versenden! Empfänger*innen deiner Mail sind alle Abgeordneten der Partei, die du anschreiben möchtest.